Sonderkündigung wann möglich?
Im Autoversicherungs Bereich laufen die meisten Versicherungsverträge bis Ende des Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn keine Kündigung des Vertrages erfolgt ist. Um zu kündigen muss die Kündigung dem Versicherer ein Monat vorher vorliegen. Das heißt eine Kündigung ist bei den meisten Verträgen bis zum 30.11. möglich. Liegt Sie bis dahin nicht vor, ist in vielen Fällen ein Wechsel des Versicherers nicht mehr möglich.
Es gibt die Möglichkeit die Autoversicherung unabhängig von diesem Termin zu kündigen bei Eintritt bestimmter Umstände. So zum Beispiel, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, dann ist eine Sonderkündigung möglich. Ein weiterer Umstand bei dem eine Sonderkündigung der Autoversicherung möglich ist, ist im Schadensfall. So hat man hier die Möglichkeit innerhalb von einen Monat nach Ende der Bearbeitung des Schadens die Versicherung zu kündigen.