Teilkaskoversicherung bei Schaden wegen Ausweichmanöver

Date: 16 Jan 2009 Comments: 0

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts in München, muss die Teilkaskoversicherung zahlen, wenn ein Autofahrer ein Wildtier das am Fahrbahnrand steht aus Vorsicht ausweicht.

In dem Fall vor dem Amtsgericht München war eine Autofahrerin in Schleudern geraten, weil Sie nachts am Straßenrand ein Reh gesehen hatte und ausgewichen war.

Die Kosten für die Reperatur wollte die Versicherung nicht übernehemen. Der Richter am Amtsgericht München entschied das die die Versicherung, als sogenannten Rettungskostenersatz den Schaden zu tragen habe. (Az.: 345 C 3874/08).

Es stand zwar kein unmittelbar Zusammenprall mit dem Reh bevor, aber mit dem Ausweichmanöver habe die Fahrerin nicht grob fahrlässig gehandelt, sondern Sie wollte verhindern das das Reh über die Fahrbahn läuft weil es aufgeschreckt wird.

Das die Fahrerin als der Unfall passierte, ihren Führerschein erst seit 2,5 Monate hatte, berücksichtigte das Gericht auch.