Pendlerpauschale Urteil gefallen – Pendler können sich freuen
Zur Pendlerpauschale ist jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgericht gefallen. Gekippt wurde die Regelung nach der erst, ab dem 21 Kilometer die Kilometer steuerlich berücksichtigt werden.
Rückwirkend zum 01 Januar 2007 können Fahrten nun steuerlich, ab dem 1 Kilometer abgesetzt werden. Eine automatische Rückerstattung der zuviel gezahlten Steuern, erhalten diejenigen die in der Steuererklärung 2007 Ihren kompletten Fahrtweg angegeben haben.
Durch ein formloses Schreiben an das Finanzamt, können diejenigen die es nicht angeben hatten in der Steuererklärung es nachholen. Dazu müssen in den Schreiben folgende Daten angegeben werden, die Enfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Anzahl der Arbeitstage.
Über Rückerstattungen von knapp 7,5 Milliarden Euro können sich die Pendler in Deutschland freuen.